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VG Schleswig, 28.10.2020 - 1 B 119/20 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- VGH Bayern, 28.11.2016 - 10 CE 16.2266
Einstweiliger Rechtsschutz wegen bevorstehender Eheschließung
Auszug aus VG Schleswig, 28.10.2020 - 1 B 119/20
Die Annahme einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung kommt grundsätzlich dann in Betracht, wenn die Vorbereitungen in dem Verfahren der Eheschließung bereits so weit vorangeschritten sind, dass die Anmeldung der Eheschließung vorgenommen wurde, die Verlobten die vom Standesbeamten geforderten Urkunden beschafft haben und bei der Prüfung der Ehefähigkeit von ausländischen Verlobten ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses gestellt wird und jedenfalls dem Standesbeamten im Hinblick auf den gestellten Befreiungsantrag alle aus seiner Sicht erforderlichen Unterlagen vorliegen (siehe VGH München, Beschl. v. 28.11.2016 - 10 CE 16.2266 -, juris Rn. 11 m.w.N.; OVG Schleswig, Beschl. v. 22.04.2013 - 4 MB 23/13 -, n.v. S. 3 d. Beschlussausfertigung m.w.N.). - VG Schleswig, 05.01.2017 - 1 B 70/16
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Ausweisung
Auszug aus VG Schleswig, 28.10.2020 - 1 B 119/20
Maßgeblich ist allein die objektive Tatsache, dass die Eheschließung nicht unmittelbar bevorsteht (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 5. Januar 2017, 1 B 70/16, juris, Rn. 33).